Die Tagespost 7.12.99, Nr. 146
  Die Einbahnstraße eines auf Erwerbsarbeit eingeschränkten Arbeitsbegriffs muss überdacht werden

Eine Frage des sozialen Friedens

Hinter der Arbeitslosenstatistik stehen Millionen Einzelschicksale / Von Alexander Saberschinsky

TRIER (DT). Das letzte Mal in diesem Jahrtausend: Die neuen Arbeitslosenzahlen liegen auf dem Tisch. Auch im Dezember sind sie wieder einmal eine Hiobsbotschaft. Mögen sich auch Unkenrufe und Ankündigungen des Silberstreifens abwechseln, es ist nicht zu leugnen, dass sich die Situation doppelt zugespitzt hat: Die Arbeitslosenzahlen haben in Deutschland eine Höhe erreicht, wie sie seit Ende des Zweiten Weltkriegs einmalig ist. Außerdem haben sie sich auf diesem hohen Niveau als Dauererscheinung manifestiert. Und dieses Szenario wird uns auch über die Schwelle des Milleniums weiter begleiten.

Die ungelöste Frage der Arbeitslosigkeit lässt mit ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Implikationen nicht nur den Kessel des sozialen Rechtsstaats brodeln: Hinter der statistischen Arbeitslosenzahl stehen Millionen von Einzelschicksalen – eine Herausforderung, die seit Anfang der achtziger Jahre auch die Psychologie aufgreift. Denn für viele Betroffene ist Arbeitslosigkeit nichts Äußeres, sie wird zum Schicksal, zur persönlichen Eigenschaft.

Betroffene berichten in der Regel erst von ökonomischen Schwierigkeiten, der Sorge um das "liebe Geld". Bislang hat der Sozialstaat zwar eine Verelendung der Arbeitslosen verhindert, eine finanzielle Einschränkung ist Arbeitslosigkeit jedoch auf jeden Fall. Das gilt zunächst für Grundbedürfnisse wie Wohnen, Kleidung und Ernährung. Allerdings liegt aus psychologischer Sicht das eigentliche Problem in den mittelbaren, sozialen Auswirkungen dieser materiellen Einschränkung.

Geldmangel und soziales Stigma

 Schmale Geldbeutel bewirken, dass Arbeitslose und die finanziell von ihnen Abhängigen ihre Teilnahme an sozialer Kommunikation, am sozialen Leben einschränken müssen. Dazu gehören auch Freizeit- aktivitäten. Wohlgemerkt: Entscheidend ist, dass das eigentliche Manko nicht im Verzicht auf Luxus und Vergnügen besteht, sondern in der Gefahr sozialer Isolation.

Ungewisse finanzielle Zukunft bedeutet aber auch einen Verzicht auf längerfristige persönliche Planung: Zukunftsperspektiven und Hoffnungen werden zum Opfer des Rotstiftes. Diese Folgen der Arbeitslosigkeit sind die eigentlichen Bedingungen für psychische Symptome wie Depressivität. Tatsächlich belegen viele Studien, dass Arbeitslosigkeit mit psychosozialen Symptomen in Wechselbeziehung steht: Gefühle von Nutzlosigkeit stellen sich ein, Depressionen und Ängste, Schuldgefühle und ein gestörtes Selbstwertgefühl.

Oft bleibt es nicht bei sozialer Isolation. Viele Arbeitslose fühlen sich in die Rolle des Opfers gedrängt: Andere stigmatisieren sie oder sie sich selbst. Denn die bloße Vermutung, als nutzloser, mehr noch: kostspieliger, Schmarotzer in einer Leistungsgesellschaft zu gelten, in der der Wert des Einzelnen an der Erwerbstätigkeit gemessen wird, kann mental erdrücken. Damit nicht genug: Von den psychosozialen Folgen der Arbeitslosigkeit ist nicht nur der Erwerbslose betroffen, sondern auch sein Umfeld: Bei Kindern, deren Familie durch Arbeitslosigkeit finanziell stark eingeschränkt ist, lässt sich ein geringeres Selbstwertgefühl nachweisen, sie sind depressiver und einsamer. Sie werden zum "Opfer-durch-Nähe".

Natürlich lassen sich keine einheitlichen Reaktionsmuster verfolgen. Auch das vielfach genannte Phasenmodell, in dem auf den Schock, Optimismus, dann Pessimismus und schließlich Fatalismus folgen, beschreibt nur einen möglichen Reaktionsverlauf auf die Arbeitslosigkeit. Zu unterschiedlich sind die individuellen Merkmale der einzelnen Personen, zu vielfach die Reaktionen auf die Arbeitslosigkeit. 

Trotz aller sozialen Veränderung hat Erwerbstätigkeit zwei wesentliche Funktionen beibehalten. Zunächst sichert sie den Le- bensunterhalts. Darüber hinaus strukturiert sie den Alltag für den Einzelnen, weist ihm einen Platz in der Gesellschaft zu, ordnet ihn in ein größeres Ganzes ein, kurz: verleiht ihm einen sozialen Status. Doch was ist, wenn der Einzelne arbeitslos wird? Dann steht sein sozialer Status zumindest in Frage. Wie ist nun der Arbeitslose in das soziale Ganze der Gesellschaft einzuordnen? Ist er nur noch einer ihrer Sozialfälle und Ballast im sozialen Netz?

Solche Fragen zeigen, dass sich mit der Arbeitslosigkeit auch die Frage des Verhältnisses zwischen dem Einzelnem und der Gesellschaft stellt: Arbeitslosigkeit ist eine Anfrage an den sozialen Rechtsstaat. Die Problematik der Arbeitslosigkeit lässt sich jedenfalls kaum dadurch lösen, dass man in der Betroffenheit über Einzelschicksale verharrt. Gerade die Sorge um das Schicksal des Einzelnen macht eine gesamtgesellschaftliche Lösung dringlich, die auch den Einzelnen zugute kommt.

Arbeit, die knappe Ressource

Hier liegt der Ansatzpunkt für die sozialethische Betrachtung: Sozialethik konfrontiert die aktuelle Situation mit dem Gebot der Gerechtigkeit. Sie greift die Erfahrung der Betroffenen auf, die das Schicksal der Arbeitslosigkeit als Ungerechtigkeit empfinden. Hier ergeben sich zahlreiche Be- rührungspunkte der psychologischen und sozialethischen Betrachtungsweise.

Um die zahlreichen gesellschaftlichen Verflechtungen transparent zu machen, hat sich die Sozialethik einen Gerechtigkeitsbegriff zu Eigen gemacht, der verschiedene Ebenen der Gerechtigkeit unterscheidet. In der Problematik der Arbeitslosigkeit ist die Verteilungsgerechtigkeit von besonderer Bedeutung. Denn Sozialsysteme kommen immer wieder in die Situation, Aufteilungen vorzunehmen, vor allem dann, wenn die Ressourcen knapp sind. Das schlichte Beispiel vom Autofahrer, der mit mehreren Schlafsäcken an einem Bettler vorbeifährt, wirft zwangsläufig die Frage nach der Gerechtigkeit, und zwar der Verteilungsgerechtigkeit, auf. Dieses "St. Martin-Problem" ist auch in unserem Staat aktuell. Doch die Frage lautet: Quis iudicabit? – Wer entscheidet, wem was zusteht? Und: Nach welchen Prinzipien soll entschieden werden? Dass diese Fragen auch für die knapper werdende Ressource "Arbeit" gilt, ist klar. Doch was ist gerecht? Ob etwas als gerecht empfunden wird, hängt davon ab, ob die Mitglieder bei der Verteilung – auch der Erwerbsarbeit – das erhalten, was sie sich erhofft haben. Ist die Kluft zwischen Erwartung und Resultat allzu groß, steht der soziale Friede in Frage.

Doch sozialer Friede hängt nicht nur von der Frage ab, wer Arbeit hat und wer nicht, sondern auch davon, wer im Falle von Arbeitslosigkeit welche Sozialleistungen der Gemeinschaft erhält. Dass jeder von Natur aus Anspruch auf die Früchte seiner Arbeit hat, ist klar. Zu klären ist, wer welche Ansprüche auf die Ressourcen des Sozialstaates stellen kann. Die erste Frage, wer Ansprüche hat, wird damit beantwortet, dass der Betreffende Mitglied des Gemeinwesens sein muss. Von seiner Mitgliedschaft hängt ab, welche Forderungen an ihn herangetragen werden, aber auch, welche Leitungen ihm – etwa im Fall der Arbeitslosigkeit – zugeteilt werden. Zwar sind Nichtmitglieder nicht zwangsläufig von der Verteilung ausgeschlossen, doch haben sie in der Gemeinschaft keinen fest verbürgten Platz. Die psychologische Ursache dafür, dass man Gastarbeitern eine Teilschuld an der Arbeitslosigkeit gibt, liegt in ihrer fraglichen Kategorisierung als Nichtmitglieder und in der Angst einiger Mitglieder unserer Sozialstaatsgemeinschaft vor den als Bedrohung empfundenen Fremden.

In der Beantwortung der zweiten Frage, welche Ansprüche geltend gemacht werden können, spielen zwei Kriterien eine Rolle: die Leistung und das Bedürfnis. Verteilungsgerechtigkeit heißt hinsichtlich des Leitungs- oder Beitragsprinzips, dass das Verhältnis von erbrachtem Beitrag und Verteilungsmaß bei allen Personen gleich ist. Arbeitslosengeld ist eine Anwendung dieses Prinzips. Sie ist eine Versicherungsleistung, auf die durch eigene Beiträge erst ein Anspruch erworben werden muss. Dieses Prinzip wird als gerecht empfunden. Unverständnis und Neid stellen sich ein, wenn auch derjenige sozialstaatliche Hilfe erhält, der keine Beiträge geleistet hat.

Hier setzt das Bedürfnisprinzip ein, das sich bei der Verteilung nach der Größe und Dringlichkeit der einzelnen Bedürfnisse richtet. Jetzt geht es nicht darum, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, sondern dass die Leistung des Staates den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Es ist ja gerade das Kennzeichen eines subsidiären Sozialstaates, dass die Solidargemeinschaft dort hilft, wo Selbsthilfe des Einzelnen nicht mehr möglich ist. Gefragt ist kein arithmetischer, sondern ein verhältnismäßiger Ausgleich. Dies mag zunächst eine gewissen Spannung zum Leistungsprinzip eröffnen. Doch kommt hier die schon von Thomas von Aquin vorgetragene Überzeugung zum Tragen, dass Gerechtigkeit nicht "jedem das Gleiche" bedeutet, sondern "jedem das Seine". Entscheidend ist dabei, dass hier der Sozialbezug des Menschseins hervorgehoben wird. Denn die Absicht, jedem das Seine zukommen zu lassen, ist keine Frage der persönlichen Lebensführung, sondern bestimmt das Verhältnis zu den Mitmenschen.

Irrwege vermeiden

Auch in der Frage der Arbeitslosigkeit geht es darum, wie der soziale Aspekt und die Gerechtigkeit miteinander zusammenhängen. Soziale Gerechtigkeit ist ja keine neue Ebene der Gerechtigkeit neben der Verteilungsgerechtigkeit. Stattdessen drückt sie das Bestreben aus, den Einzelnen und das Gemeinwesen in einer Weise einander zuzuordnen, die beiden gerecht wird. Sie meidet die Irrwege des Liberalismus und Sozialismus, die einseitig dem Individuum oder dem Kollektiv den Vorrang zusprechen, und trifft damit das Wesen dessen, was die Sozialethik mit dem Sozialprinzip des Gemeinwohls ausdrückt: Das Gemeinwohl beschreibt nicht die Addition des Wohlergehens der Einzelnen, sondern das Wohl der Gemeinschaft. Wichtig ist dabei, dass das Wohl des Einzelnen und das der Gemeinschaft in Wechselbeziehung stehen und einander bedingen.

Dieser sozialethische Grundgedanke sollte auch in der Problematik der Arbeitslosigkeit zum Tragen kommen. Es gilt, die Einbahnstraße eines auf Erwerbsarbeit eingeschränkten Arbeitsbegriffs neu zu überdenken. Die Herausforderung besteht darin, den bisherigen Dualismus zwischen Erwerbstätigkeit und Freizeit aufzubrechen. Es muss in Zukunft möglich sein, neben der Erwerbsarbeit Eigenarbeit und bürgerschaftliches Engagement zu etablieren. Dies ist umso notwendiger, als die beiden letztgenannten Formen, aber vor allem das bürgerschaftliche Engagement, nicht nur eine soziale, sondern auch eine zivilgesellschaftliche Funktion haben. Ein in dieser Weise erweiterter Arbeitsbegriff – wie ihn schon Johannes Paul II. in seiner Enzyklika "Laborem exercens" 1989 anregte – hat mehrere Vorteile: Der Arbeitsmarkt würde ebenso entlastet wie der Staat im Sinne der Subsidiarität, das soziale Kapital vermehrt und auch Menschen ohne Erwerbstätigkeit sozial integriert. Nur so endet unsere Arbeitsgesellschaft nicht in der Sackgasse.